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Märchen im Grand-Hotel

Oper / Operette Musical

Dezember 2024 bis März 2025

Theater Hof Großes Haus

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DON KARLOS

Schauspiel

Februar bis April 2025

Theater Hof Großes Haus

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Titanic - Das Musical

Musical

März bis Juli 2025

Theater Hof Großes Haus

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Die Geschöpfe des Prometheus

Ballett

Januar bis April 2025

Theater Hof Großes Haus

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Hedwig and The Angry Inch

Musical

Januar bis Mai 2025

Theater Hof Vorbühne Großes Haus

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Gespenster

Schauspiel

Dezember 2024 bis April 2025

Theater Hof Studio

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Der Duftmacher

Ballett

September 2024 bis März 2025

Theater Hof Studio

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Wutschweiger

Junges Theater Hof Schauspiel

Februar bis März 2025

mobil und im Theater

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Da wächst was

Junges Theater Hof

September 2024 bis Juni 2025

Mobil und im Theater

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Paul*

Junges Theater Hof Schauspiel

November 2024 bis April 2025

Studio, Geschlossene Schulvorstellung

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Märchen im Grand-Hotel

DON KARLOS

Titanic - Das Musical

Die Geschöpfe des Prometheus

Hedwig and The Angry Inch

Gespenster

Der Duftmacher

Wutschweiger

Da wächst was

Paul*

Aufgrund des neu eingeführten Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) muss auch das Theater Hof ein Hinweisgebersystem einführen. Ziel ist der Schutz des Theaters, der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie der Kunden und Geschäftspartner durch ein gesetzeskonformes und integeres Verhalten im Betrieb.
Um den Anforderungen, welche uns diverse Gesetze geben, gerecht zu werden und Hinweisen auf Verstöße bzw. Fehlverhalten fair und angemessen nachgehen zu können, können ab dem 07.12.2023 im Rahmen der Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes Verstöße vertraulich und nach Wunsch auch anonym gemeldet werden. Darunter fallen beispielsweise Verstöße gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht, gegen den Umweltschutz sowie Hinweise auf Korruption, Diebstahl, Geldwäsche und sonstiges strafrechtliches Handeln.
Um Fälle zu bearbeiten und gegebenenfalls entsprechende Untersuchungsmaßnahmen anzustoßen, ist oftmals der Dialog mit dem Hinweisgeber notwendig. Daher ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich formuliert ist. Vermutungen sollten als solche deutlich gekennzeichnet werden. Zudem ist es hilfreich, wenn sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen. 
Eine Ermittlung wird erst nach sorgfältiger Prüfung des Hinweises und bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen Regelverstoß eingeleitet. Die Informationen werden fair und vertraulich bearbeitet. Nach Erhalt der Hinweise bearbeitet die Meldestelle diese unter Beachtung aller erforderlichen Verfahrensgrundsätze (z.B. Vertraulichkeit, Schutz der Hinweisgeber). 

Um den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber und Betroffene zu garantieren, haben wir eine unabhängige Vertrauensstelle eingerichtet. Die Funktion nimmt unser langjähriger Datenschutzbeauftragter, die Firma atarax, wahr. 
Zur vollständigen Wahrung der Vertraulichkeit stehen folgende Kommunikationswege zur Verfügung:

  • schriftliche Meldung auf dem Postweg an: atarax Unternehmensgruppe, Luitpold-Maier-Str. 7 , D-9I074 Herzogenaurach oder über ein Hinweisgeber-Portal mit Kontaktformular
    https://www.atarax.de/de/kontakt 
    Mit dem Link werden sie an das Hinweisgeberportal unseres Datenschutzbeauftragten weitergeleitet. Selbstverständlich wird bereits diese Weiterleitung nicht zurückverfolgt.
    Auf dem Portal unserer Vertrauensstelle haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, ihre Beobachtungen auch anonym zu melden.
  • telefonisch über Telefon-Hotline unter: 0049-160-9620839 (Montag - Freitag von 08.30 - 17.00 Uhr, außer an Feiertagen)
  • per E-Mail an: compliance(at)atarax.de 
     

Auf Anfrage des Hinweisgebers ist es über diese Kanäle auch möglich, innerhalb eines angemessenen Zeitraums im Rahmen eines vertraulichen persönlichen Treffens eine Meldung zu erstatten.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten erhalten sie unter www.atarax.de/de/datenschutz oder auf Nachfrage bei der Verwaltungsleitung.

Ferner können Sie innerhalb Deutschlands beim Bundesamt für Justiz (BfJ), der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dem Bundeskartellamt (BKartA) sowie auf EU-Ebene bei der Europäischen Kommission (KoM), dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) einen Verstoß melden.